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   BGH, 19.06.2012 - 5 StR 269/12   

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https://dejure.org/2012,18516
BGH, 19.06.2012 - 5 StR 269/12 (https://dejure.org/2012,18516)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2012 - 5 StR 269/12 (https://dejure.org/2012,18516)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12 (https://dejure.org/2012,18516)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB, § 176a Abs 4 Halbs 2 StGB, § 177 Abs 2 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Doppelverwertungsverbot bei Verneinung eines minder schweren Falles

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Strafzumessung im Zusammenhang mit einerVerurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Doppelverwertungsverbot bei Verneinung eines minder schweren Falles

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Strafzumessung im Zusammenhang mit einerVerurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 306
  • NStZ-RR 2012, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.08.1983 - 5 StR 587/83

    Strafzumessung - Höhere Anforderungen - Höchstmaß - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 5 StR 269/12
    An die Wiedergabe der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände sind aber umso höhere Anforderungen zu stellen, je höher die erkannte Strafe ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83, StV 1984, 152).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Je mehr sie dies tut, desto ausführlicher müssen die Strafzumessungserwägungen sein; verhängt das Tatgericht die Höchststrafe, muss das Urteil eindeutig ergeben, dass es in seine Prüfung das Vorhandensein von strafmildernden Umständen einbezogen hat, mag es deren Vorliegen oder deren Auswirkungen auf die Strafhöhe auch im Ergebnis verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 267 Rn. 18).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 193/21

    Öffentlichkeitsmaxime (fehlerhafte Hinweise zu Terminen auf Internetseite des

    Soweit sie sich auf ein Eindringen in den Körper bezieht, wird die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB strafschärfend gewertet und das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot verletzt (s. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 6. Mai 2014 - 4 StR 88/14, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 10; vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 440/14, juris Rn. 4; vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16, juris Rn. 2).

    Soweit die Erwägung auf die Verwendung eines Gegenstands für die Tatbestandsverwirklichung abstellt, wird außer Acht gelassen, dass das Eindringen mit einer Sache nicht per se einen höheren Unwert aufweist als dasjenige mit einem Körperteil (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, aaO; ferner BeckOK StGB/Ziegler, 50. Ed., § 176a Rn. 26).

  • BGH, 14.11.2022 - 6 StR 412/22

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung nur

    Es kann insoweit dahinstehen, ob das Landgericht gegen das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot verstoßen hat, indem es dem Angeklagten sowohl bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gemäß § 177 Abs. 9 Halbsatz 3 StGB vorliegt, als auch bei der konkreten Strafzumessung "die sich aus dem objektiven Tatbild ergebende erhebliche Aggressivität" angelastet hat, obwohl diese Umstände die Qualifikation gemäß § 177 Abs. 8 Nr. 2 StGB zumindest (mit)begründet haben könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 689, 691).
  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 501/18

    Vergewaltigung des minderjährigen Sohnes durch die Mutter aufgrund des Zwangs zum

    Danach war es der Strafkammer verwehrt, der Angeklagten nochmals anzulasten, dass sie eine Penetration ihrer Vagina mit dem Glied des Geschädigten erzwungen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306).
  • BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12

    Anforderungen an die Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände

    Hieraus zieht es jedoch keine erkennbaren Konsequenzen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306).
  • BGH, 06.04.2022 - 6 StR 478/21

    Keine strafschärfende Verwertung der Verwirklichung der Qualifikation (Grundsätze

    Hierin liegt ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 2 StR 274/11, juris Rn. 4; vom 19. Juni 2012 -5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, juris Rn. 10; vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16, juris Rn. 2; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 176a Rn. 48; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 691)." Dem tritt der Senat bei.
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